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Salonverwaltung: Buchung, Lohn und Datenschutz

Wie Coiffeur- und Kosmetiksalons in der Schweiz günstige Buchungssoftware, Lohn- und Provisionsabrechnung und den Datenschutz nach revDSG sauber organisieren.

Ein Coiffeursalon in der Schweiz wird heute zu einem guten Teil am Bildschirm geführt: Termine kommen online herein, Mitarbeitende werden nach Umsatz beteiligt, und Kundendaten unterliegen seit dem 1. September 2023 dem revidierten Datenschutzgesetz. Wer die passende Software wählt, spart sich Abende mit Excel-Listen – wer die falsche wählt, zahlt monatlich für Funktionen, die er nie braucht, oder gibt einen Teil des Umsatzes an eine Buchungsplattform ab.

Diese Rubrik beantwortet die Fragen, die Inhaberinnen und Inhaber kleiner Salons vor der Entscheidung tatsächlich stellen: Was kostet eine Online-Buchung realistisch, wie rechnet man Provisionen für Mitarbeitende nachvollziehbar ab, und was verlangt das Datenschutzgesetz von einem Salon mit Kundenkartei?

Was Salonsoftware in der Schweiz leisten muss

Die meisten Salons hierzulande sind klein: ein bis vier Arbeitsplätze, oft mit Teilzeitkräften oder Stuhlmieterinnen. Für sie zählt weniger ein grosser Funktionsumfang als ein klarer Preis, eine zuverlässige Online-Buchung und eine Kundenkartei, die dem Salon gehört und sich jederzeit exportieren lässt.

BereichWorauf achtenTypische Stolperfalle
Online-Buchung Eigener Buchungslink für Website, Instagram und Google-Profil Marktplätze wie Treatwell berechnen Provision auf Neukunden
Kosten Preis pro Arbeitsplatz und was im Grundpreis enthalten ist SMS, Kasse und Zusatzmodule werden separat verrechnet
Lohn und Provision Umsatz pro Mitarbeitende, nachvollziehbarer Provisionssatz Abrechnung aus Kalender und Kasse von Hand zusammensuchen
Datenschutz Einwilligungen, Auskunft, Löschung, sichere Speicherung Kundennotizen in privaten Chats oder auf Papier

Günstig heisst nicht automatisch billig

Gratis-Angebote finanzieren sich meist über Provisionen, Kartengebühren oder kostenpflichtige Erinnerungen. Eine ehrliche Kostenrechnung – wie im Vergleich kostenloser und günstiger Buchungssoftware – vergleicht deshalb nicht den beworbenen Grundpreis, sondern das, was ein typischer Monat mit allen Buchungen, Erinnerungen und Mitarbeitenden tatsächlich kostet. Für einen Salon mit drei Arbeitsplätzen liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten Modell schnell mehrere hundert Franken im Jahr.

Wo anfangen? Wer noch keine Software hat, liest zuerst den Vergleich kostenloser und günstiger Buchungssoftware. Wer bereits bucht und ein Team beschäftigt, findet in den Beiträgen zu Lohn und Provision und zum Datenschutz die nächsten Schritte.

Häufige Fragen

Gilt für Schweizer Salons die DSGVO oder das Schweizer Datenschutzgesetz?
Massgeblich ist das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG); was es konkret verlangt, erklärt der Beitrag Datenschutz im Salon nach revDSG. Die DSGVO kommt zusätzlich ins Spiel, wenn ein Salon gezielt Kundschaft in der EU anspricht.
Brauche ich eine Software mit integrierter Lohnbuchhaltung?
Für die eigentliche Lohnabrechnung mit Sozialversicherungen arbeiten die meisten Salons mit einem Treuhänder. Die Salonsoftware sollte aber Umsätze und Provisionen pro Mitarbeitende sauber liefern – wie das konkret aussieht, beschreibt der Beitrag zur Lohn- und Provisionsabrechnung im Coiffeursalon.
Kann ich mit einer kostenlosen Buchungsplattform starten?
Ja, aber prüfen Sie vorab, welche Gebühren pro Buchung oder Neukundin anfallen und ob Sie Ihre Kundendaten später mitnehmen können.