Die Lohn- und Provisionsabrechnung im Coiffeursalon besteht aus zwei Teilen, die selten im selben Programm stecken: Die Salonsoftware liefert, wer wann wie viel Umsatz gemacht und wie viele Stunden gearbeitet hat; die eigentliche Lohnabrechnung mit AHV, ALV, BVG und Quellensteuer läuft über eine Lohnsoftware oder den Treuhänder. Je sauberer der erste Teil ist, desto weniger kostet der zweite.

Warum Salonlöhne komplizierter sind als anderswo

In kaum einer Branche arbeiten so unterschiedliche Vergütungsmodelle nebeneinander. Im selben Salon gibt es oft eine Coiffeuse mit Fixlohn, einen Kollegen mit Fixlohn plus Umsatzbeteiligung, eine Teilzeitkraft im Stundenlohn und eine Stuhlmieterin, die gar nicht angestellt ist. Dazu kommen Verkaufsprovisionen auf Pflegeprodukte und Trinkgelder. Wer das am Monatsende aus Terminkalender, Kassenbelegen und Notizen zusammensucht, verbringt einen Abend damit – und macht trotzdem Fehler.

Für angestellte Coiffeusen und Coiffeure gilt zudem der Gesamtarbeitsvertrag des Coiffeurgewerbes. Er regelt unter anderem Mindestlöhne und Arbeitszeiten; eine Umsatzbeteiligung darf diese Vorgaben ergänzen, aber nicht unterschreiten.

Gängige Vergütungsmodelle im Überblick

ModellSo wird gerechnetWas die Software liefern muss
Fixlohn Monatslohn gemäss Vertrag und GAV Arbeitszeiten, Ferien und Absenzen
Fixlohn plus Umsatzbeteiligung Grundlohn plus Prozentsatz auf den Dienstleistungsumsatz über einer Schwelle Umsatz pro Mitarbeitende und Periode
Reine Umsatzbeteiligung Prozentsatz auf den erzielten Umsatz, mindestens GAV-Lohn Umsatz, Anzahl Leistungen, geleistete Stunden
Stuhlmiete Feste Miete an den Salon, keine Lohnabrechnung Getrennte Kalender und Kundendaten der Mieterin
Verkaufsprovision Prozentsatz auf verkaufte Produkte Verkäufe pro Mitarbeitende

Was die Salonsoftware beitragen sollte

Die Buchungssoftware ist die einzige Stelle, an der alle Rohdaten ohnehin anfallen: Jeder Termin hat eine Mitarbeitende, eine Leistung, einen Preis und eine Dauer. Daraus sollte sie ohne Handarbeit drei Zahlen pro Person und Periode liefern:

  • Umsatz aus Dienstleistungen und, getrennt davon, aus Produktverkäufen;
  • Anzahl der Leistungen, um Auslastung und Durchschnittsbon zu vergleichen;
  • geleistete Stunden gemäss Arbeitsplan, als Grundlage für Stundenlöhne und GAV-Kontrolle.

Hinterlegt man pro Mitarbeitende den vereinbarten Provisionssatz, rechnet die Software den Anteil direkt aus. Wichtig ist, dass sich ein Satz ändern lässt, ohne die Abrechnungen der Vormonate zu verfälschen, und dass nur Berechtigte die Zahlen der Kolleginnen sehen.

Was in die Lohnsoftware oder zum Treuhänder gehört

Die Abzüge für AHV, IV, EO und ALV, die Beiträge an Pensionskasse und Unfallversicherung, die Quellensteuer bei ausländischen Mitarbeitenden und der Lohnausweis gehören in eine Lohnbuchhaltung, die nach dem Schweizer Standard Swissdec meldet. Kleinere Salons überlassen das meist dem Treuhandbüro und liefern ihm einmal im Monat die Zahlen aus der Salonsoftware. Je klarer diese Zahlen sind – Umsatz, Provisionssatz, Stunden –, desto schneller und günstiger ist die Abrechnung.

Ein praktischer Monatsablauf

  1. Am Monatsende in der Salonsoftware den Bericht für die Periode öffnen: Umsatz, Leistungen und Stunden pro Mitarbeitende.
  2. Die Provision aus dem hinterlegten Satz übernehmen und mit dem GAV-Mindestlohn abgleichen.
  3. Produktverkäufe und allfällige Verkaufsprovisionen getrennt ausweisen.
  4. Die Zahlen an die Lohnsoftware oder den Treuhänder weitergeben, der die Sozialversicherungen berechnet.

Welche Software diese Zahlen liefert

Viele Salonprogramme bieten Umsatzberichte pro Mitarbeitende; bei einigen ist die Provisionsberechnung ein kostenpflichtiges Zusatzmodul. Boona hinterlegt pro Mitarbeitende einen Provisionssatz (voreingestellt sind 30 %) und berechnet im Lohnbericht für einen frei wählbaren Zeitraum den Anteil aus dem Umsatz, zusammen mit der Zahl der erbrachten Leistungen und den geleisteten Stunden; Arbeitspläne mit Schichten, Pausen und freien Tagen lassen sich als Vorlage anlegen. Sozialversicherungen, Quellensteuer und Lohnausweis berechnet Boona nicht – das bleibt Sache der Lohnsoftware. Die Software kostet 2 US-Dollar im Monat plus 1 US-Dollar je weiterem Arbeitsplatz.

Was eine günstige Lösung sonst können muss und wo Gratis-Angebote Kosten verstecken, zeigt der Vergleich kostenloser und günstiger Buchungssoftware. Den Gesamtüberblick bietet die Rubrik Salonverwaltung: Buchung, Lohn und Datenschutz.

Häufige Fragen

Darf ein Coiffeursalon nur auf Provisionsbasis bezahlen?
Eine Umsatzbeteiligung ist zulässig, der Lohn darf aber den im Gesamtarbeitsvertrag festgelegten Mindestlohn nicht unterschreiten.
Sind Trinkgelder Teil des Lohns?
Das hängt davon ab, wie sie verteilt und abgerechnet werden. Klären Sie mit dem Treuhänder, ob sie in Ihrem Salon sozialversicherungspflichtig sind.
Brauche ich für Stuhlmieterinnen eine Lohnabrechnung?
Nein, sofern sie tatsächlich selbständig sind. Die Abgrenzung zur Anstellung prüfen die Ausgleichskassen allerdings genau.